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Wer darf das Wappen führen?

Anläßlich einer Anfrage zum Wappen der Schieferdecker im Forum der Seite www.heraldik-wappen.de entstand folgende Diskussion zum Wappenführungsrecht des Schifferdecker-Wappens. Herr Michael Wass von der Heraldischen Gemeinschaft Westfalen diskutierte mit mir und beantwortete einige Fragen. Hier die Diskussion in der Abfolge der Beiträge:

Datum: 05.11.2000 15:28
Autor: Christiana F.
 Hallo, ich bin auf der Suche nach dem Wappen der Familie Schieferdecker.
Wer kann mir sagen ob ein Wappen existiert und wenn ja, wie es aussieht?
Datum: 05.11.2000 17:34
Autor: Michael Waas
 Es existiert wohl kein registirertes Wappen!
Datum: 07.11.2000 10:34
Autor: S. Schifferdecker
 Wir haben eines gefunden:
J.SIEBMACHER´S großes und allgemeines WAPPENBUCH, 6. Bd.; Achte Abth.Zweiter Theil Seite 115, Nürnberg 1890, Schieferdecker; Sch. und Wilkau. (Taf 70),
Sehr geehrter Herr Waas, Ihre Verneinung irritiert mich als Laien. Wären Sie so nett und schilderten Ihre Bedenken
MfG
Stefan Schifferdecker
Datum: 10.11.2000 13:02
Autor: Michael Waas
 Ich nutze den General-Index von Jäger-Sunstenau und gleichzeitig als Kreuzprobe den Index des Großen-Wappen-Bilder-Lexikons. In beiden Indeces sollten also alle registrierten Familienwappen des bürgerl. Siebmachers vorkommen. Tatsache aber ist, in beiden kommt weder der Name Schieferdecker noch der Name Schifferdecker vor!
Nun habe ich mir noch die Mühe gemacht alle (bis auf Band 10, der kommt morgen dran) bürgerl. Siebmacherbände auf die Namen zu untersuchen! Bisher auch absolut negativ.
Auch in allen anderen Indeces von Wappensammlungen kommen die Namen nicht vor. Die einzigen Namensähnlichen, die ich gefunden habe sind Schiefer, Schiffer und Schiffmann - sonst absolut nichts.
Mich würde es daher interessieren woher Sie das Wappen haben; selbst gefunden oder finden lassen?
Na ja, eine kleine Chance gibt es ja noch; obwohl ich ja nicht glaube, daß sich soviele Verfasser von Indeces ausgerechnet beim gleichen Namen so vertun!
Datum: 10.11.2000 17:05
Autor: S. Schifferdecker
 Das Wappen wird in der Familie seit langem geführt. Um eine gute Vorlage zu erhalten habe ich mir 1998 in der Berliner Staatsbiblithek aus einem alten Siebmacherband das Wappen kopiert.
Bisher haben wir den Wappenstifter nicht ermittelt (da ich nicht weiss wie ;->). Ich zweifle ein wenig an der Berechtigung meiner Linie, das Wappen zu führen (vielleicht haben meine Ahnen das Wappen einfach angenommen). Alles was wir zum Wappen wissen, haben wir (mit Kopien des Siebmacher Orginaltextes)unter www.schifferdecker.net dargestellt (in der Hoffnung unsere Fragen klären zu können).
Dass es das Wappen gibt, bin ich sicher. Ob es meiner Familie auch zusteht nicht. Was meinen Sie?
Datum: 11.11.2000 13:11:16
Autor: Michael Waas
 Hallo Herr Schifferdecker,
es ist und bleibt dabei, es existiert im bürgerlichen Siebmacher kein Wappen auf Ihren Namen (auch keine ähnlichen). In der Faksimilie-Ausgabe von 1890 sind auf der von Ihnen angebenen Seite bzw. Tafel die Wappen von Familie mit dem Anfangsbuchstaben "G".Ich habe auch die gesamte Altausgabe nachgesehen: Kein Wappen auf Ihren Namen.
Das einzige was ich nicht nachgesehen habe, sind die Bände mit den Adelswappen. Dort werde ich dann aber nochmal am Montag nachschauen. Wenn es darin steht, ist auch die Frage der Führungserlaubnis geklärt. Dann ist sehr wahrscheinlich so, daß Sie es nicht führen dürfen. Adelswappen (oder Patrizierwappen, dürfte in Ihrem Falle wohl eher hinkommen) standen und stehen unter einer besonderen Rechtsnorm und waren durch Eintragung in Adelsmatrikel (bei Patriziern im Bürgerbuch) besonders geschützt. Sie könnten es dann weiterführen, wenn Sie nachweisbar im Mannesstamm mit dem Wappenstifter in direkter Linie verwandt sind. Der Beweis ist durch eine "wasserdichte" Stammfolge nachzuweisen. Ich melde mich noch mal am Montag
Anm.: Es sind alle Ausgaben des Siebmachers auch die von 1605 komplett erhalten und auch als Faksimili zu erwerben!
Mit freundlichem Gruß
Heraldische Gemeinschaft Westfalen
M. Waas
Datum: 14.11.2000 08:59:59
Autor: Michael Waas
  Hallo Herr Schifferdecker,
habe das Wappen gefunden, es stammt von einem Caspar Schiferdecker v. Schweidnitz zu Wilckau. Es ist also ein adeliges Wappen, da dieser Herr unverheiratet und ohne Nachkommen gestorben ist, haben Sie wohl auch kein Anrecht auf diese Wappen. Es sei denn in Ihrer Familie wäre das Rittergut Wilckau weitervererbt worden!
Mit freundlichem Gruß
Heraldische Gemeinschaft Westfalen
M. Waas
Datum: 14.11.2000 07:47
Autor: Michael Waas
  Um es kurz zu machen dieses Wappen dürfen Sie nicht führen. Es gehört zu einem Caspar Schiferdecker v. Schweidnitz zu Wilckau. Dieser ist im Jahre 1631 ohne verheiratet gewesen zu sein und auch ohne Erben gestorben.
Datum: 15.11.2000 12:20
Autor: Stefan Schifferdecker
  Sehr geehrter Herr Waas,
ich danke Ihnen für die Suche und die Informationen. Bitte gestatten Sie mir noch kleine Fragen:
Woher beziehen sie Ihre detailierten Informationen zu Caspar Schiferdecker als Wappenstifter und seine Kinderlosigkeit? Gibt es ein Stifterverzeichnis? Ist es außer in Folge eines Erbfalles möglich, dass meine Ahnen das Wappen übernommen haben können, kann man ausgestorbene Wappen übernehmen?
Ich hoffe, dass ich Sie mit meinen Fragen nicht zu sehr störe und Sie kurz die Zeit finden, sie zu beantworten. Ich danke ihnen für die bisherige Mühe, ich werde ihre Angaben zum Führungsrecht beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schifferdecker
Datum: 15.11.2000 09:39:14
Autor: Michael Waas
  Hallo Herr Schifferdecker,
Sie können durchaus das Wappen ausgestorbener Familien übernehmen. Der gute Geschmack gebietet es dann aber das Wappen etwas abzuändern. Selbst wenn Sie das nicht tun, wer sollte dagegen klagen? Der seelige Herr Schiferdecker ;-)? Vielleicht würde ein etablierter heraldischer Verein , der sich als Gralshüter der Nation fühlt, daran Anstoß nehmen. Aber selbst diesem wären die Hände gebunden. Es gibt in Deutschland kein Wappenrecht und hat es auch nicht gegeben. Es herrschte hier immer eine komplette Anarchie!
Diese Unterlagen habe ich teilweise aus dem "Neuen Siebmacher" und durch einen Kollegen, der es aus einem anderen Wappenbuch hat. Ich werde da nochmal nachfragen!
Wegen der Wappenführung machen Sie sich bloß keinen Kopf!
Mit freundlichem Gruß
Heraldische Gemeinschaft Westfalen
M. Waas
http://www.westfalen-heraldik.de

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