Datum: | 05.11.2000 15:28 |
Autor: | Christiana F. |
| Hallo, ich bin auf der Suche nach dem Wappen der Familie Schieferdecker. Wer kann mir
sagen ob ein Wappen existiert und wenn ja, wie es aussieht? |
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Datum: | 05.11.2000 17:34 |
Autor: | Michael Waas |
| Es existiert wohl kein registirertes Wappen! |
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Datum: | 07.11.2000 10:34 |
Autor: | S. Schifferdecker |
| Wir haben eines gefunden:
J.SIEBMACHER´S großes und allgemeines WAPPENBUCH, 6. Bd.; Achte Abth.Zweiter
Theil Seite 115, Nürnberg 1890, Schieferdecker; Sch. und Wilkau. (Taf 70),
Sehr geehrter Herr Waas, Ihre Verneinung irritiert mich als Laien. Wären Sie so
nett und schilderten Ihre Bedenken
MfG
Stefan Schifferdecker |
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Datum: | 10.11.2000 13:02 |
Autor: | Michael Waas |
| Ich nutze den General-Index von Jäger-Sunstenau und gleichzeitig als Kreuzprobe
den Index des Großen-Wappen-Bilder-Lexikons. In beiden Indeces sollten also alle
registrierten Familienwappen des bürgerl. Siebmachers vorkommen. Tatsache aber
ist, in beiden kommt weder der Name Schieferdecker noch der Name Schifferdecker
vor!
Nun habe ich mir noch die Mühe gemacht alle (bis auf Band 10, der kommt morgen
dran) bürgerl. Siebmacherbände auf die Namen zu untersuchen! Bisher auch absolut
negativ.
Auch in allen anderen Indeces von Wappensammlungen kommen die Namen nicht vor.
Die einzigen Namensähnlichen, die ich gefunden habe sind Schiefer, Schiffer und
Schiffmann - sonst absolut nichts.
Mich würde es daher interessieren woher Sie das Wappen haben; selbst gefunden
oder finden lassen?
Na ja, eine kleine Chance gibt es ja noch; obwohl ich ja nicht glaube, daß sich
soviele Verfasser von Indeces ausgerechnet beim gleichen Namen so vertun! |
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Datum: | 10.11.2000 17:05 |
Autor: | S. Schifferdecker |
| Das Wappen wird in der Familie seit langem geführt. Um eine gute Vorlage zu
erhalten habe ich mir 1998 in der Berliner Staatsbiblithek aus einem alten
Siebmacherband das Wappen kopiert.
Bisher haben wir den Wappenstifter nicht ermittelt (da ich nicht weiss wie ;->).
Ich zweifle ein wenig an der Berechtigung meiner Linie, das Wappen zu führen
(vielleicht haben meine Ahnen das Wappen einfach angenommen). Alles was wir zum
Wappen wissen, haben wir (mit Kopien des Siebmacher Orginaltextes)unter
www.schifferdecker.net dargestellt (in der Hoffnung unsere Fragen klären zu
können).
Dass es das Wappen gibt, bin ich sicher. Ob es meiner Familie auch zusteht nicht.
Was meinen Sie? |
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Datum: | 11.11.2000 13:11:16 |
Autor: | Michael Waas |
| Hallo Herr Schifferdecker,
es ist und bleibt dabei, es existiert im bürgerlichen Siebmacher kein Wappen auf Ihren Namen (auch keine ähnlichen). In der Faksimilie-Ausgabe von 1890 sind auf der
von Ihnen angebenen Seite bzw. Tafel die Wappen von Familie mit dem Anfangsbuchstaben "G".Ich habe auch die gesamte Altausgabe nachgesehen: Kein Wappen auf
Ihren Namen.
Das einzige was ich nicht nachgesehen habe, sind die Bände mit den Adelswappen. Dort werde ich dann aber nochmal am Montag nachschauen.
Wenn es darin steht, ist auch die Frage der Führungserlaubnis geklärt. Dann ist sehr wahrscheinlich so, daß Sie es nicht führen dürfen. Adelswappen (oder
Patrizierwappen, dürfte in Ihrem Falle wohl eher hinkommen) standen und stehen unter einer besonderen Rechtsnorm und waren durch Eintragung in Adelsmatrikel (bei
Patriziern im Bürgerbuch) besonders geschützt. Sie könnten es dann weiterführen, wenn Sie nachweisbar im Mannesstamm mit dem Wappenstifter in direkter Linie
verwandt sind. Der Beweis ist durch eine "wasserdichte" Stammfolge nachzuweisen.
Ich melde mich noch mal am Montag
Anm.: Es sind alle Ausgaben des Siebmachers auch die von 1605 komplett erhalten und auch als Faksimili zu erwerben!
Mit freundlichem Gruß
Heraldische Gemeinschaft Westfalen
M. Waas |
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Datum: | 14.11.2000 08:59:59 |
Autor: | Michael Waas |
| Hallo Herr Schifferdecker,
habe das Wappen gefunden, es stammt von einem Caspar Schiferdecker v.
Schweidnitz zu Wilckau. Es ist also ein adeliges Wappen, da dieser Herr
unverheiratet und ohne Nachkommen gestorben ist, haben Sie wohl auch kein
Anrecht auf diese Wappen. Es sei denn in Ihrer Familie wäre das Rittergut
Wilckau weitervererbt worden!
Mit freundlichem Gruß
Heraldische Gemeinschaft Westfalen
M. Waas |
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Datum: | 14.11.2000 07:47 |
Autor: | Michael Waas |
| Um es kurz zu machen dieses Wappen dürfen Sie nicht führen. Es gehört zu einem
Caspar Schiferdecker v. Schweidnitz zu Wilckau. Dieser ist im Jahre 1631 ohne
verheiratet gewesen zu sein und auch ohne Erben gestorben. |
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Datum: | 15.11.2000 12:20 |
Autor: | Stefan Schifferdecker |
| Sehr geehrter Herr Waas,
ich danke Ihnen für die Suche und die Informationen.
Bitte gestatten Sie mir noch kleine Fragen:
Woher beziehen sie Ihre detailierten Informationen zu Caspar
Schiferdecker als
Wappenstifter und seine Kinderlosigkeit? Gibt es ein Stifterverzeichnis?
Ist es außer in Folge eines Erbfalles möglich, dass meine Ahnen das
Wappen übernommen haben können, kann man ausgestorbene Wappen übernehmen?
Ich hoffe, dass ich Sie mit meinen Fragen nicht zu sehr störe und Sie
kurz die Zeit finden, sie zu beantworten. Ich danke ihnen für die bisherige Mühe,
ich werde ihre Angaben zum Führungsrecht beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schifferdecker |
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Datum: | 15.11.2000 09:39:14 |
Autor: | Michael Waas |
| Hallo Herr Schifferdecker,
Sie können durchaus das Wappen ausgestorbener Familien übernehmen. Der gute
Geschmack gebietet es dann aber das Wappen etwas abzuändern. Selbst wenn Sie
das nicht tun, wer sollte dagegen klagen? Der seelige Herr Schiferdecker
;-)? Vielleicht würde ein etablierter heraldischer Verein , der sich als
Gralshüter der Nation fühlt, daran Anstoß nehmen. Aber selbst diesem wären
die Hände gebunden. Es gibt in Deutschland kein Wappenrecht und hat es auch
nicht gegeben. Es herrschte hier immer eine komplette Anarchie!
Diese Unterlagen habe ich teilweise aus dem "Neuen Siebmacher" und durch
einen Kollegen, der es aus einem anderen Wappenbuch hat. Ich werde da
nochmal nachfragen!
Wegen der Wappenführung machen Sie sich bloß keinen Kopf!
Mit freundlichem Gruß
Heraldische Gemeinschaft Westfalen
M. Waas
http://www.westfalen-heraldik.de |
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